Sitzverteilung

Da man Menschen nicht teilen kann, aber die Wahlergebnisse in der Regel Bruchzahlen ergeben, müssen Verfahren benutzt werden, die den mutmaßlichen durchschnittlichen Wählerwillen mehr oder weniger gut in eine Sitzverteilung umsetzen. Eine Umsetzung war z.B. das Verfahren nach d'Hondt. Aktuell gilt das Verfahren nach Hare/Niemeyer.

Bei allen Verfahren gibt es Paradoxa, so daß z.B. bei einzelnen Gruppen eine Erhöhung des Stimmenanteils die Sitze um 1 verringern kann. Da die Kommunalwahlen eine gemischte Parteien/Personen-Wahl sind, kommen in die Gemeindevertretung auch ggf. Vertreter mit sehr wenigen Stimmen.

Kurzfassung von Hare/Niemeyer:

Die Anzahl aller gültigen Stimmen wird mit der Anzahl der zu vergebenden Plätze in der Vertretung multipliziert. (Das ergibt ein Produkt, Kontrolle: Teilt man das Produkt durch die gültigen Stimmen, so kommt natürlich die Anzahl der Plätze heraus.)

Nun wird das Produkt durch die gültigen Stimmen jeder Gruppierung geteilt. Dabei entstehen in der Regel keine glatten Zahlen, sondern Bruchzahlen. Zunächst erhält jede Gruppierung so viele Plätze, wie die glatte Zahl ist. Dabei fehlen bis zur Zahl der zu vergebenden Plätze höchstens so viel Plätze, wie Gruppierungen beteiligt sind. Diese Restplätze werden nach den Zahlenresten wie folgt vergeben:

Die Summe aller Reste ist gleich der Zahl noch unbesetzter Plätze. Diese Plätze werden in Reihenfolge der Größe des Restes vergeben.

Innerhalb jeder Gruppierung werden dann die Plätze in der Reihenfolge der Stimmen vergeben. Wenn dieses Vefahren ohne Berücksichtigung der Gruppierung gemacht würde, wäre die Platzverteilung eine andere.